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   BVerwG, 29.04.1983 - 6 C 78.81   

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https://dejure.org/1983,1109
BVerwG, 29.04.1983 - 6 C 78.81 (https://dejure.org/1983,1109)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1983 - 6 C 78.81 (https://dejure.org/1983,1109)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1983 - 6 C 78.81 (https://dejure.org/1983,1109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenversetzung - Mehraufwendungen - Berechnung der Wegstreckenentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 157
  • DVBl 1983, 809
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1980 - 6 C 108.78

    Beamter - Reisekostenvergütung - Dienstort - Wohnort - Erledigung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 6 C 78.81
    Die Dienstreise soll dem Beamten zwar keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile verschaffen (BVerwGE 36 33 [37]; 60, 56 [59]).
  • BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68

    Reisekostenvergütung bei Tätigkeit für die BRD - Rechtsstellung der Mitglieder

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1983 - 6 C 78.81
    Die Dienstreise soll dem Beamten zwar keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile verschaffen (BVerwGE 36 33 [37]; 60, 56 [59]).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87

    Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt BVerwGE 67, 157 [BVerwG 29.04.1983 - 6 C 78/81] und Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - ) folgt aus dieser Vorschrift, daß dem Beamten durch die Dienstreise keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile entstehen sollen.
  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03

    Reisekostenvergütung - Kürzung bei Kostenersparnis

    Das Reisekostenrecht der Länder und des Bundes berücksichtigt das Gebot einer sparsamen Verwendung öffentlicher Gelder (vgl. BVerwG 18. Februar 1980 - 6 C 108.78 - BVerwGE 60, 56; 29. April 1983 - 6 C 78.81 - BVerwGE 67, 157; 21. Juni 1989 - 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148, 151).
  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84

    Dienstort eines Beamten - Politische Gemeinde - Sitz der Dienststelle

    Die Dienstreise soll dem Beamten keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile verschaffen (BVerwGE 36, 33 [BVerwG 16.07.1970 - II C 32/68]; 60, 56 [BVerwG 18.02.1980 - 6 C 108/78]; 67, 157 [BVerwG 28.04.1983 - 3 C 54/82]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2008 - 2 A 10241/08

    Reisekostenerstattung - Berechnung der Wegstreckenentschädigung eines Beamten

    Zu den demnach nicht erstattungsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensführung gehören insbesondere diejenigen der Fahrt zwischen Wohn- und Dienstort (vgl. BVerwGE 60, 56 [59 f.]; 67, 157 [160 f.]; OVG RP, NVwZ-RR 2001, 322).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 27.93

    Beamtenrecht - Reisekosten - Widerruf der Urlaubsgenehmigung - Ersatzanspruch

    Nicht zu erstatten sind danach Mehraufwendungen, die auf dessen allgemeine Lebensführung oder sonstige persönliche Gründe zurückzuführen sind (vgl. Urteile vom 6. September 1990 - BVerwG 6 C 42.88 - [Buchholz 263 Nr. 3]; vom 29. April 1983 - BVerwG 6 C 78.81 - [BVerwGE 67, 157, 159] und vom 18. Februar 1980 - BVerwG 6 C 108.78 - [BVerwGE 60, 56, 59]).
  • VGH Bayern, 04.02.2016 - 14 BV 15.1563

    Kein Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort und Zumutbarkeit

    Denn die Regelungen des § 6 Abs. 1 Satz 2 bis 4 TGV dienen dazu, diejenigen Mehraufwendungen von der trennungsgeldrechtlichen Erstattung auszunehmen, die nicht dienstlich veranlasst sind, sondern ihre Ursache in der privaten Lebensführung des Beamten haben (vgl. BVerwG, U. v. 29.4.1983 - 6 C 78.81 - BVerwGE 67, 157).
  • BVerwG, 29.11.2000 - 10 C 2.99

    Beamtenrecht; Reisekostenvergütung; Trennungsgeld - Vorübergehende Tätigkeit bei

    Das Reisekostenrecht wird von dem Gebot der Sparsamkeit und dem Grundsatz beherrscht, dass nur die dienstlich veranlassten notwendigen Mehr aufwendungen zu erstatten sind (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 18. Februar 1980 - BVerwG 6 C 108.78 - BVerwGE 60, 56 ; Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 6 C 78.81 - BVerwGE 67, 157 ).
  • BVerwG, 06.09.1990 - 6 C 42.88

    Zuschuß zum Tagegeld bei Dienstreisen

    Der Mehraufwand ist durch einen rechnerischen Vergleich zwischen den tatsächlichen Aufwendungen des Beschäftigten und den Kosten seiner allgemeinen Lebensführung zu ermitteln (vgl. Urteile vom 18. Februar 1980 - BVerwG 6 C 108.78 -, BVerwGE 60, 56 und vom 29. April 1983 - BVerwG 6 C 78.81 -, BVerwGE 67, 157 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2019 - 4 S 2821/17

    Trennungsgeld in Form einer Reisebeihilfe

    Aufwendungen, die nicht dienstlich veranlasst sind, sondern ihre Ursache in der privaten Lebensführung des Beamten haben, sind deswegen nicht erstattungsfähig (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1983 - 6 C 78.81 -, BVerwGE 67, 157; Bay.VGH, Urteil vom 04.02.2016 - 14 BV 15.1563 -, Juris Rn. 34).
  • VG Weimar, 22.04.2003 - 4 K 1279/01

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Dienstort; Dienstreise;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 82, 148, 153; 67, 157, 159, und Urteil vom 23. Oktober 1985 - 6 C 3.84 - a.a.O.), die die erkennende Kammer teilt, folgt daraus, dass dem Beamten durch die Dienstreise keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile entstehen sollen.
  • OVG Niedersachsen, 30.09.1997 - 5 L 709/94

    Trennungsgeldverordnung; Wegstreckenentschädigung; Fahrtkosten

  • VG Regensburg, 05.10.2009 - RN 8 K 09.1068

    Reisekosten für eine Dienstreise

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2000 - 2 A 10748/00
  • VG Ansbach, 24.10.1997 - AN 17 K 96.01422

    Erstattung zu zahlender Fahrmehrkosten ohne die Gegenrechnung fiktiver

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